Jens Teutrine

Wichtige Schritte der Digitalisierung der Sozialversicherung

Der Bundestag hat diese Woche ein Gesetz zur Reform der Sozialversicherungen beschlossen. Damit werden zwei Ziele verwirklicht, die die FDP seit langem gefordert hat: Zum einen wird der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibilisiert. Dafür werden die leistungsfeindlichen Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner deutlich verbessert. Rente ist keine Sozialleistung, sondern das Ergebnis von Arbeitsleistung. Wer sich neben seinem Ruhestand etwas hinzuverdienen möchte, den darf der Staat nicht bestrafen. Zum anderen wird die Übermittlung von Daten zwischen Arbeitgebern, Ärzten und Krankenkassen in vielen Bereichen digitalisiert. Wo Krankenkassen bisher umständlich per Brief Daten von den Arbeitgebern anfordern müssen, können diese Informationen den Krankenkassen künftig elektronisch übermittelt werden. Ähnlich verhält es sich bei der Übermittlung der Versicherungsnummer an den Arbeitgeber. Auch diese Daten können künftig vom Arbeitgeber einfach bei der Rentenversicherung digital abgerufen werden. Der Stress und Aufwand seinen Sozialversicherungsausweis zu suchen und zu übermitteln, hat damit ein Ende. „Damit digitalisieren wir bei den Sozialversicherungen kleinteilige Prozesse, die bürokratisch und lästig sind“, freut sich FDP-Arbeitsmarktpolitiker Jens Teutrine.