Jens Teutrine

Teutrine lobt Reform der Hinzuverdienstgrenzen: “Wir füllen das Aufstiegsversprechen mit Leben!”

Zum 01. Juli treten neue Hinzuverdienstgrenzen für Menschen in sogenannten Bedarfsgemeinschaften in Kraft. Konkret bedeutet das für junge Menschen, deren Eltern Sozialleistungen beziehen und die sich mit einem Minijob oder einer Ausbildung etwas selbst erarbeiten, dass der Staat künftig nicht mehr einen Großteil davon einbehält.

Für den Sozialpolitiker der FDP-Fraktion im Bundestag ist das ein entscheidender Meilenstein: “Leistung muss sich lohnen - das gilt auch und gerade für junge Menschen, deren Eltern Sozialleistungen beziehen. Mit der Reform der Zuverdienstgrenzen füllen wir das Aufstiegsversprechen mit Leben! Die Botschaft lautet: Leistung lohnt sich. So wird soziale Bedürftigkeit überwunden.“

In der Vergangenheit blieben Jugendlichen im HarzIV-Bezug von einem 450€ Minijob gerade einmal 170€, bei einer Ausbildungsvergütung von 800€ waren es 240€. Für Teutrine war das ein unhaltbarer Zustand: “Diese Regelung hat jeden noch so motivierten Jugendlichen dabei gebremst, aus eigener Leistung voranzukommen. Das kann und darf nicht das Signal unseres Sozialstaats sein.”