Jens Teutrine

Schnelle und unbürokratische Unterstützung für ukrainische Geflüchtete

Ukrainische Geflüchtete haben, wenn sie sich in Deutschland registrieren, Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In der vergangenen Woche war der Wunsch der Länder und Kommunen laut geworden, die Geflüchteten zeitnah in die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) aufzunehmen. „Im Vordergrund muss stehen, wie die Ankommenden schnell, unbürokratisch und sinnvoll unterstützt werden können“, erklärt Jens Teutrine, Sprecher für Bürgergeld, die Debatte.

Die Lehren aus 2015 zeigen, wie wichtig es sei, schnell Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sprachkursen und weiteren Integrationsleistungen herzustellen. „Dass diese Leistungen dann von einer zentralen Anlaufstelle, dem Jobcenter, erbracht werden, vereinfacht den Prozess für alle Beteiligten“, so Teutrine. Ein schneller Übergang ins SGB II bedeutet aber auch, dass der Bund finanziell stärker in die Pflicht genommen wird, dafür müssen die Länder an anderen Stelle mehr Verantwortung tragen. „Die Belastungsspirale für unsere Kommunen muss gebremst werden. Sie leisten die wichtige Arbeit vor Ort und brauchen Unterstützung,“ betont der ostwestfälischen Abgeordnete.